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WAHL GANG Berlin 2006

598 Sitze, zwei Stimmen

Das Wahlsystem zur Bundestagswahl

Das Grundgesetz sagt über das Wahlsystem nichts aus. Es legt lediglich fest, dass das Volk seine Staatsgewalt in Wahlen ausübt und dass diese allgemein, frei, geheim, gleich und unmittelbar sein müssen (Art. 20 Abs. 2 und Art. 38 GG). Folglich regelt ein einfaches Gesetz, das Bundeswahlgesetz, den Modus und den Ablauf der Bundestagswahl. Es wäre vom Parlament leicht zu ändern. Das derzeitge Wahlsystem hat sich jedoch seit den zweiten Bundestagswahlen im Jahr bewährt und seither nur kleinere Korrekturen erfahren.

Wahlberechtigt (aktiv und passiv) ist demnach jeder Deutsche über 18 Jahren. Um wählbar zu sein, muss man seit mehr als einem Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Wahlberechtigt ist an seinem Erstwohnsitz, wer dort seit mindestens drei Monaten ansässig ist. Insassen psychiatrischer Krankenhäuser, Bürger, die dauerhaft einen Betreuer haben, sowie rechtskräftig Verurteilte, denen durch richterlichen Beschluss das Wahlrecht aberkannt wurde, können von der Wahl ausgeschlossen werden.

Das Bundeswahlgesetz legt ein Mischsystem zwischen Mehrheitswahl und Verhältniswahl fest, die so genannte personalisierte Verhältniswahl. Sie soll die Vorteile der Mehrheits- oder Personenwahl mit den Vorzügen der Verhältnis- oder Listenwahl verbinden. Mit der Erststimme wählt der Stimmberechtigte einen Direktkandidaten in seinem Wahlkreis. Dieses Direktmandat erhält der Bewerber mit den meisten Stimmen. Die Zweitstimme gibt der Wähler für die Landesliste einer Partei in seinem Bundesland ab. In jedem Bundesland wird dabei ein festgelegter Teil der 598 Mandate des Bundestages vergeben. Diese Sitze werden nun zwischen den Parteien aufgeteilt.

Entscheidend für die Verteilung der Mandate ist die Zahl der Zweitstimmen, die eine Partei bekommt. Mit dem so genannten Hare-Niemeyer-Verfahren ermittelt der Bundeswahlleiter, wie viele Mandate einer Partei in den einzelnen Bundesländern gemäß ihres Zweitstimmenanteils zustehen. Berücksichtigung finden dabei nur Parteien, die bundesweit mehr als fünf Prozent der Zweitstimmen auf sich vereinen konnten oder mindestens drei Direktmandate errungen haben. Die jeder Partei zugeteilten Sitze werden zunächst mit den Gewinnern der Direktmandate besetzt. Die übrigen Sitze erhalten der Reihenfolge nach die ersten Bewerber auf den Landeslisten der Parteien. Von den insgesamt 598 Sitzen in neuen Bundestag geht auf diese Weise die Hälfte an die Direktkandidaten in den 299 Wahlkreisen. Die restlichen 299 Mandate erhalten Bewerber der Landeslisten.

Ein Überhangmandat entsteht, wenn eine Partei in einem Bundesland über die Direktmandate mehr Sitze gewinnt als ihr laut dem Zweitstimmenergebnis eigentlich zustehen. Überhangmandate bleiben der betreffenden Partei uneingeschränkt erhalten, die anderen Parteien bekommen dafür keinen Ausgleich. Die Zahl der Bundestagsabgeordneten erhöht sich entsprechend um die Zahl der Überhangmandate. Ein Ausgleich der Überhangmandate über Landesgrenzen hinweg findet nicht statt.
Entsprechend entstehen durch Überhangmandate Vorteile für Parteien, die viele Direktmandate erringen können, erfahrungsgemäß die großen Volksparteien CDU/CSU und SPD. Vor allem Union und FDP nutzten zu Zeiten ihrer Regierungskoalition diese Eigenheit des deutschen Wahlsystems: Auf Überhangmandate spekulierend rief die Union Wähler auf, mit der Erststimme für ihren Direktkandidaten zu votieren, die Zweitstimme aber auf die FDP-Liste abzugeben. Damit blieb der Anteil der Mandate für die Union hoch und gleichzeitig wurde das bürgerliche Potenzial gleichzeitig für den Koalitionspartner FDP mit genutzt. Bei den Bundestagswahlen 1998 errang jedoch die SPD die größte Anzahl an Überhangmandaten.

Weiterführende Links:
>> Die beste Wahlrechtsseite: wahlrecht.de
>> Homepage des Bundeswahlleiters
>> Bundeswahlgesetz (BWG)
>> Bundeswahlordnung (BWO)

 

 
Das WAHL-ABC

Wählen von A bis Z
Was sind Ausschüsse? Wie funktioniert die Bundestagswahl? Was sind eigentlich Überhangmandate?

A, wie Antworten auf diese und weitere Fragen findest Du im WAHL ABC. Wirf´ doch mal ein B, wie Blick hinein…

>> zum WAHL ABC (.pdf, 173 kB)



Der Text "598 Sitze, zwei Stimmen" wurde uns freundlicherweise von www.politikerscreen.de zur Verfügung gestellt. Danke!